Mögliche Leistungen
- eintägige Ausflüge der Schule oder mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarfspaket
- Schülerbeförderung
- ergänzende angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o. ä.)
Ab sofort können Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, für ihre Kinder bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Leistungen beantragen.
Ein Zuschuss kann unter folgenden Bedingungen beantragt werden für:
1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:
3. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen:
4. Lernförderung:
eine ergänzende angemessene Lernförderung ist geeignet und zusätzlich erforderlich, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen (zu den Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts).
5. Schulbedarf:
6. Schulbeförderung:
Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für
vorliegen.
7. An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für Leistungsempfänger nach SGB II, Wohngeldgesetz und BKGG liegt bei den Jobcentern der Landkreise und kreisfreien Städte.
8. Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Quelle: https://buerger.thueringen.de/portal
Beantragung:
1) Ausdrucken.
2) Bitte füllen sie den Antrag aus.
3) Schule oder Essensanbieter ergänzen die Formulare.
4) Beim Amt abgeben
Dieser ist nicht für eine erstmalige Beantragung möglich.